Der Bundestag berät am Donnerstag, 17. Dezember 2020, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem sich diese für eine Neuregelung der Freizügigkeit in der EU einsetzt (19/24433). Der Antrag soll im Anschluss an die halbstündige Debatte zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Ob dabei der Ausschuss für Arbeit und Soziales oder der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union die Federführung übernehmen wird, ist noch strittig. Gegenstand der Aussprache im Plenum ist zudem eine zweite Vorlage der Grünen, über die auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Europaausschusses (19/24238) abgestimmt werden soll: Die Vorlage trägt den Titel „Für ein Europa, das schützt – Soziale Absicherung europaweit garantieren“ (19/8287). Neuer Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU neu zu regeln und dadurch Ausbeutung zu stoppen. In ihrem neu vorgelegten Antrag (19/24433) führt sie aus, dass es zwar gesetzlich geregelt sei, dass EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land arbeiten, bei den Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und Steuervorteilen genauso behandelt werden müssen wie die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes. Bei der Umsetzung gebe es jedoch zu viele Defizite und es komme häufig zu Lohndumping und Arbeitsausbeutung, kritisieren die Grünen. Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, einen neuen EU-Rechtsakt zur Sicherstellung der verschuldensunabhängigen und gesamtschuldnerischen Generalunternehmerhaftung für Lohn und Sozialversicherungsbeiträge bei Subunternehmerketten sowie die Begrenzung dieser auf maximal drei Kettenglieder einzuführen. Außerdem soll es einen Rechtsanspruch auf arbeitsrechtliche Beratung und Unterstützung für EU-Bürger und andere Arbeitsmigranten geben. Zu den Forderungen gehört ferner die Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA), insbesondere bei der Durchführung grenzüberschreitender Kontrollen und dem Kampf gegen Schwarzarbeit. Abzustimmender Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte die EU-Verträge um eine soziale Fortschrittsklausel ergänzen, um den sozialen Rechten im EU-Recht den gleichen Stellenwert einzuräumen wie den wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts. Die Bundesregierung solle sich dafür auf europäischer Ebene aktiv einsetzen, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (19/8287). Darin fordern sie außerdem die Entwicklung einer europäischen Strategie zur Armutsbekämpfung, vor allem gegen Kinderarmut und die Einführung jeweils einer EU-Rahmenrichtlinie für die Grundsicherungssysteme in allen Mitgliedstaaten sowie für Mindestlöhne. In der EU sollten alle Menschen ein würdevolles Leben führen können, heißt es in der Begründung. Deshalb sei die Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung so wichtig. „Verlässliche soziale Rechte sind die Voraussetzung dafür, dass Binnenmarkt und Währungsunion im Interesse der Menschen wirken“, schreiben die Grünen. (che/joh/sas/12.12.2020)

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