Das „Büro 99“
Seit Anfang der 60er Jahre unterhält das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) das sogenannte „
Büro 99“. Hier landen alle Patentanmeldungen, die als Staatsgeheimnis eingestuft werden und dem Geheimschutz unterliegen. In der Regel betrifft das Erfindungen aus den Bereichen: Wehr- und Rüstungstechnologie, Kernenergie, Fälschungs- und Diebstahlsicherungen für Wert- und Sicherheitsdokumente sowie Kryptologie. Die Sicherheitsüberprüfung von möglicherweise sicherheitsrelevanten Innovationen wird durch den Geheimschutzbeauftragten des DPMA und das Bundesamt für Verfassungsschutz vorgenommen. Diese aussortierten Patente werden nicht veröffentlicht und tauchen daher in keiner Datenbank auf. Selbst das Einreichen der Patentanmeldung darf nicht auf elektronischem Wege erfolgen, ausschließlich in Papierform. Kein Wunder also, dass es statistisch gesehen so wenige Erfindungen auf dem Gebiet der Rüstungstechnologie gibt. Die meisten werden „Geheimpatente“ sein.
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http://www.wolfgang-pfaller.de/geheimpa.htm@
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