Achsoo... ja wenn das "Amtsgericht Borna" ihm das so untersagt hat dann wird der IS-Terrorist sich natürlich auch sicher daran gehalten haben. Welcher IS-Terrorist würde es schließlich schon wagen sich den Anordnungen des "Amtsgericht Borna" zu widersetzen.
"Laut Sächsischer Zeitung hatte das Amtsgericht Borna den 20-Jährigen angewiesen, sich drei Mal pro Woche persönlich beim Polizeirevier Dresden-Mitte vorzustellen sowie Kontakte zu Angehörigen extremistischer Gruppen zu unterlassen.
Auch die Nutzung dschihadistischer Webseiten sowie Kampfsportarten seien ihm untersagt worden. Eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung sei den Behörden aus personellen Gründen nicht möglich gewesen. Abdullah al-H. sei aktuell im Besitz einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz. Die Behörden hätten zudem eine Abschiebung erwogen, dazu sei es jedoch nicht gekommen."
https://www.sueddeutsche.de/politik/dresden-anschlag-messerattacke-1.5088653
Heuchler- schämt Euch!