Landesweite Ausgangssperre ähnlich wie im Frühjahr. Schulen und Kindergärten geöffnet, Besuche in Altenheimen unter Auflagen möglich, Steuern generieren (Arbeiten) ist natürlich erlaubt. Grenze zu Deutschland bisher geöffnet, wobei Deutschland sich Grenzkontrollen in 30km Umkreis sowie anlasslose Kontrollen vorbehält. Zwischen 21:00 und 06:00 Uhr ist das Verlassen der Wohnstätte nur aus triftigen Gründen erlaubt. Wer innerhalb dieser Zeit arbeiten muss, braucht eine Bestätigung vom Arbeitgeber.