Ohne Debatte stimmt der Bundestag am Freitag, 11. Dezember 2020, in zweiter Lesung über das Haushaltsgesetz 2021 (19/22600) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (19/23325, 19/23326, 19/24535 Nr. 1) ab. Der Finanzplan des Bundes 2020 bis 2024 (19/22601, 19/23839 Nr. 1) soll laut Empfehlung des Haushaltsausschusses (19/23327) zur Kenntnis genommen werden. Zuvor debattiert das Parlament vom 8. bis 11. Dezember in jeweils 90-minütigen Debatten die Einzelpläne der Bundesministerien und des Bundeskanzleramtes. Nach der Abstimmung tritt das Parlament in die dritte Lesung des Gesetzes mit abschließender 90-minütiger Debatte und namentlicher Schlussabstimmung ein. Ausgaben von knapp 500 Milliarden Euro geplant Der Bund kann im kommenden Jahr 498,62 Milliarden Euro ausgeben. Das sind 1,9 Prozent weniger als im Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 vorgesehen, aber 85,22 Milliarden Euro mehr als im Haushaltsentwurf der Bundesregierung (19/22600) geplant war. Gleichzeitig steigt die Neuverschuldung von den im Regierungsentwurf geplanten 96,2 Milliarden Euro um 83,62 Milliarden Euro auf 179,82 Milliarden Euro. Rückgang bei den Steuereinnahmen erwartet Ein kräftiger Rückgang im Vergleich zum Soll im Jahr 2020 (324,96 Milliarden Euro) wird im Bereich der Steuereinnahmen erwartet. Mit geplanten 292,79 Milliarden Euro liegt der Wert aber über den Annahmen aus dem Regierungsentwurf (291,97 Milliarden Euro). Die „Sonstigen Einnahmen“ steigen gegenüber dem Regierungsentwurf von 25,23 Milliarden Euro auf 26,01 Milliarden Euro. Im Haushaltsentwurf in der Ausschussfassung sind Investitionen in Höhe von 61,85 Milliarden Euro veranschlagt. Gegenüber dem Regierungsentwurf ist das eine Steigerung von 6,68 Milliarden Euro. Für 2020 sind als Soll für Investitionen 42,09 Milliarden Euro vorgesehen. Änderungsanträge der Linken Vor der Abstimmung über das Haushaltsgesetz 2021 in zweiter Lesung stimmt der Bundestag über zwei Änderungsanträge der Fraktion Die Linke ab (19/25001, 19/25002). Im ersten (19/25001) verlangt sie, einen Abschnitt „Gender Budgeting“ in das Gesetz aufzunehmen, um Geschlechtergerechtigkeit bei Planung und Vollzug des Haushalts herzustellen. Darüber hinaus will sie die Exekutive von Lobby-Druck entlasten, indem es untersagt wird, Personen in Bundesbehörden zu beschäftigen, die einen Arbeits- oder Werkvertrag mit einem Verband oder einer Personen- oder Kapitalgesellschaft mit nichtstaatlichen Anteilseignern haben (19/25002). Entschließungsanträge zum Haushaltsgesetz 2021 Über Entschließungsanträge aller vier Oppositionsfraktionen zum Haushaltsgesetz 2021 stimmt der Bundestag in dritter Lesung am 11. Dezember ab. Die AfD fordert unter anderem (19/25026), auf das Aussetzen der Schuldenbremse zu verzichten und durch Auflösung der Asylrücklage und weitere Einsparungen zu einer regulär zulässigen Neuverschuldung zu kommen. Die FDP verlangt, ab dem kommenden Jahr vollständig auf die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zu verzichten. Die Bürgerinnen und Bürger müssten entlastet werden, schreiben die Liberalen in ihrem Entschließungsantrag (19/25027). Die Linke verlangt unter anderem (19/25005), dass die Bundesregierung ein Zukunftsprogramm auflegt, das zur Integration der Benachteiligten beiträgt. Die Grünen fordern in ihrem ersten Entschließungsantrag (19/25033) unter anderem Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise und des Artensterbens. In ihrem zweiten Entschließungsantrag (19/25034) wollen sie von der Bundesregierung eine politisch verbindliche Garantie, dass es nach der Krise weder in Deutschland noch in Europa einen Sparkurs gibt. Finanzplan des Bundes 2020 bis 2024 In zweiter Lesung abgestimmt wird auch über den Finanzplan des Bundes 2020 bis 2024 (19/22601, 19/23839 Nr. 1, 19/22602, 19/24535 Nr. 1), zu dem der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt hat (19/23327). Der Planung zufolge soll der durch die Corona-Krise bedingte Hochlauf bei den Ausgaben – Soll 2020: 508,53 Milliarden Euro, Soll 2021: 498,62 Milliarden…