„Infizierte, die sich (angeblich gewalttätig!) einer behördlichen Quarantäne widersetzen, dürfen (platt ausgedrückt) erschossen werden. Bewusst *dramatisiert* ausgedrückt. Denjenigen, der irgendwann in Zukunft (unglücklicherweise!) einen Schuss in den Kopf, statt ins Bein bekommt, interessiert die FORMULIERUNG nämlich nicht. Fakt ist: Das kürzlich verabschiedete Infektionsschutzgesetz, das den deutschen Behörden quasi Narrenfreiheit gibt, den Bürgern jede erdenkliche Freiheit zu nehmen, legitimiert ganz klar den Gebrauch der SCHUSSWAFFE. Der SWR berichtete genau dies vor einigen Wochen. Auf öffentlichen Druck musste er den entsprechenden Passus umformulieren.
Mittlerweile steht im betreffenden SWR-Artikel, dass der Schusswaffengebrauch nur in „absoluten Ausnahmefällen“ vorstellbar sei. Eben z.B. wenn sich der Infizierte der (legitimen) Festnahme unter Gewalt widersetzt. Aha. Das Infektionsschutzgesetz kann jederzeit unter jeglichem anderen denkbaren Vorwand benutzt werden“

Quelle (Text gekürzt): Markus Gelau

8 comments

Süß. Das finden die Medien ok. Schiessbefehl gegen Quarantänebrecher. What’s next? Maskenverweigerer? Schulzimmerlüftverweigerer? Die 11. Person aus zwei Haushalten, die zu Weihnachten zu Besuch kommt? Regierungskritiker?

Ich darf in dem Zusammenhang an Frau von Storch erinnern, die einmal daran erinnerte, dass die Verfassung zum Schutz der deutschen Aussengrenzen bei illegalem Grenzübertritt im Notfall sogar den Gebrauch der Schusswaffe zum
Zweck der Eigensicherung zulässt.

Ich darf auch dran erinnern, was sie daraus geframed haben? Schiessbefehl an der innerdeutschen Grenze hat auch nie jemanden gestört.

Gestört ist nur die linke Elite in Berlin und das Gift, das sie durchs Land spritzt.
Gustave le Bon wusste schon um Teile und herrsche.
Deutschland hat wirklich 83 % der dümmsten Idioten weltweit. Der Rest sind überwiegend Salafisten. Ziegenf***er.
Was ist nur aus diesem Land geworden.....
Was die da machen hat nichts mehr mit Schutz vor Infektionen zu tun. Das ist Eugenik.
Nun, dieser Zustand besteht aber bei allem und dabei ist es egal, ob es zum Beispiel nur um das Eintreiben eines Strafmandates wegen Falschparkens geht.
Wird konsequent widersetzt, so gibt die Staatsmacht (beim Otto Normalbürger) nicht irgendwann auf und belässt es dabei.
Somit steht am Ende immer die Todesstrafe.
Da bleibt nur die Flucht und das Hoffen auf die weiterbestehende Ungültigkeit von Deutschen Haftbefehlen in anderen Europäischen Ländern.
Ich brauche nur eine Machete für einen Maskenverweigerer.