Doch die Forderungsliste an die BVG, die am Ende übrig blieb, ist nach Einschätzung der Klägerseite immer noch beachtlich. Danach darf das Unternehmen das Muster nicht mehr vervielfältigen und damit versehene Gegenstände nicht mehr verbreiten. Geschehe dies doch, drohe der BVG ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, und der Vorstandsvorsitzenden Eva Kreienkamp insgesamt bis zu zwei Jahre in Ordnungshaft.