BGL steht auf! INFOKANAL
Zur Info: Jeder Lehrer, jeder Schulleiter ist persönlich haftbar für diese rechtswidrigen Handlungen. Stichwort: Misshandlung Schutzbefohlener. Daran ändert auch die (rechtlich unwirksame!) Einverständniserklärung von Eltern nichts!
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