Der Bundestag sollte ursprünglich am Donnerstag, 17. Dezember 2020, nach einer halbstündigen Debatte über insgesamt fünf Anträge zur Förderung der Agroforstwirtschaft entscheiden. Die Abstimmung wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. Beraten werden sollten ein Antrag der CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Produktivität, Resilienz und Biodiversität fördern“ (19/24389) sowie zwei Anträge der AfD, die fordert die „Neuanlage von Hecken als Bestandteile von modernen Agroforstsystemen“ zu fördern (19/23713) und „Agroforstsystem als nachhaltiges Anbausystem“ anzuerkennen (19/23726). Entschieden werden sollte außerdem über einen Antrag der Linken, die wiederum fordert, Agroforstwirtschaft möglich zu machen (19/14374). Zu den Abstimmungen hatte der Landwirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/24783) vorgelegt, in der er die Annahme des Koalitionsantrags und die Ablehnung der übrigen Anträge empfiehlt. Neu auf der Tagesordnung sollte zudem ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Antrag (19/25316) stehen, mit dem sie sich für eine umfassende Förderung von Agroforstsystemen einsetzt. Über diesen Antrag sollte direkt im Anschluss an die Debatte abgestimmt werden. Antrag von CDU/CSU und SPD Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Antrag (19/24389) die Agroforstwirtschaft fördern und dabei die Produktivität, Klimaresilienz und Biodiversität steigern. Demnach sollen durch die Bundesregierung Leistungen von Agroforstsystemen honoriert werden, indem die Förderfähigkeit von Agroforstsystemen noch in der aktuellen Förderperiode der derzeitigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ermöglicht werden soll. Außerdem sollen Agroforstsysteme als pflanzenbauliches Werkzeug der Ackerbaustrategie anerkannt werden. Erster Antrag der AfD Die AfD spricht sich dafür aus, die Neuanlage von Hecken als Bestandteile von modernen Agroforstsystemen zu fördern. Ihr erster Antrag (19/23713) fordert, dass die Bundesregierung den Begriff „Hecke als Bestandteil von Agroforstsystemen“ so definieren soll, dass auf langfristige Nutzung angelegte Hecken oder Gehölzstreifen auch bei längeren Umtriebszeiten nicht als „Wald“ im Sinne des Bundeswaldgesetzes angesehen werden können. Neu angelegte „Hecken als Bestandteile von Agroforstsystemen“ sollten nicht als besonders geschützte Biotope, als Elemente der Biotopvernetzung oder als geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes angesehen werden können, so die Fraktion. Zweiter Antrag der AfD In ihrem zweiten Antrag beschäftigt sich die AfD-Fraktion mit der Anerkennung von Agroforstsystemen als nachhaltiges Anbausystem (19/23726). Demnach sollen Agroforstsysteme als Fördertatbestand im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) aufgenommen werden, da sie eine Ökosystemdienstleistung darstellen. Die Agroforstwirtschaft nutzt Wechselwirkungen zwischen Gehölz- und Ackerkulturen aus, um ökologische und ökonomische Vorteile zu erzielen. Antrag der Linksfraktion Die Fraktion Die Linke wollen mit ihrem Antrag die formale Anerkennung der Agroforstwirtschaft als ackerbauliches Landnutzungssystem (19/14374). Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, alle dafür erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und unter anderem die Bewirtschaftung von Agroforstsystemen als Greening-Maßnahme innerhalb der Ersten Säule der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) anzuerkennen. Die Agroforstwirtschaft als kombinierter Anbau von Gehölzen und Ackerkulturen könne bei sachgemäßer Anwendung einen wesentlichen Beitrag für mehr Klima-, Arten-, Boden- und Gewässerschutz leisten, schreiben die Antragsteller. (eis/sas/17.12.2020)
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