„Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos“
Auch Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und Sachlage zulässig.
Quelle:
bundesverfassungsgericht.de)
Das Gericht hält sogar nächtliche Ausgangssperren für „formell und materiell“ für mit dem Grundgesetz für vereinbar.
Damit sind vergleichbare und sogar weitergehenden Maßnahmen der Exekutiven Tür und Tor geöffnet, was heute auf der MPK sicherlich erfreut zur Kenntnis genommen werden wird.
Das Bundesverfassungsgericht ist erwartungsgemäß kein Korrektiv (mehr).
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Das ist kein Verfassungsrichter, sondern ein Rechtsbeuger im Auftrage der Corona-Diktatur.