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BESCHLUSS AMTSGERICHT WEIMAR! (08. April 2021)
Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am ..., und B, geboren am ..., nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie ❗️den Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:
1. im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP- Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen,
2. Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,
3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.Artikel dazu
HIERDENKT DRAN - DENKT SELBST👉🏼@FaktenFriedenFreiheit
Ein Beschluss des Amtsgerichts Weimar schlägt Wellen: Corona-Verharmloser sehen darin einen Meilenstein, aber in der Praxis dürfte sich trotz der spektakulär anmutenden Entscheidung nichts ändern.
Im Beschluss eines Familienrichters geht es um angebliche "Kindeswohlgefährdung" durch die Schutzregeln. Das Familiengericht untersagt deshalb an den Schulen von zwei Kindern die Anordnungen:
im Unterricht und auf dem Schulgelände OP-Maske oder FFP2-Maske zu tragenMindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.
Das soll nicht nur für die beiden Kinder gelten, sondern dem Beschluss zufolge für alle Schüler und Schülerinnen an diesen beiden Schulen. Dort würden damit faktisch die Regeln zur Eindämmung der Pandemie völlig außer Kraft gesetzt.
Das Bildungsministerium Thüringen reagierte am Sonntag: Es sei zweifelhaft, ob der Beschluss wegen vieler Ungereimtheiten überhaupt irgendeine rechtliche Wirkung habe. In jedem Fall betreffe er nur die zwei Kinder, deren Mutter vor Gericht gezogen war. Ansonsten gelten an den zwei Schulen in Weimar und im ganzen Freistaat die Infektionsschutzmaßnahmen (...) unverändert". Das Gericht könne – wenn überhaupt – nur Entscheidungen für die Menschen treffen, die am Verfahren beteiligt sind – also nicht für andere Kinder. Das Ministerium listet aber auch eine Reihe möglicher Rechtsfehler auf und kommt generell zu dem Schluss: "Der Beschluss wirft gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf."
Auf über 170 Seiten wird unter dem Aktenzeichen Az.: 9 F 148/21 massive Kritik an Maskenvorschriften und PCR-Tests zitiert. Herangezogen wurden vom Gericht drei Gutachter, die alle als Kritiker der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekannt sind und wissenschaftliche Außenseiterpositionen vertreten.
In den Entscheidungsgründen wird unter anderem der "fehlende Nutzen des Maskentragens und des Einhaltens von Abstandsvorschriften für die Kinder selbst und Dritte" und die "Ungeeignetheit von PCR-Tests und Schnelltests zur Messung des Infektionsgeschehens" angegeben. Bei dem Beschluss handelt es sich um eine Einstweilige Anordnung, eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Juristen zweifelten zunächst an Echtheit
Der Beschluss wurde ab Samstagnachmittag von "Querdenkern" massiv in sozialen Netzwerken verbreitet. Juristen konnten sich zum Teil nicht vorstellen, dass ein Familienrichter selbst so eine Entscheidung getroffen hat. "Beschluss des AG Weimar fake? Der Beschluss stammt zwar sicher aus juristischer Feder, erscheint in vielerlei Hinsicht zumindest ungewöhnlich, sodass Zweifel an der Echtheit angebracht sind. .." schrieb etwa Chan-jo Jun, ein Rechtsanwalt aus Würzburg.
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_89821094/tid_amp/familiengericht-in-weimar-untersagt-schulen-maskenpflicht.html
Ich verbürge mich, weil mein Paket zugestellt wurde 👍.
@ihkzertifikat
Frieden ☮️ ✌️