Wegen eines generischen Maskulinum kann man ja auch mal bis zum BGH klagen. Wäre da einfach die Bank zu wechseln nicht günstiger für sie gewesen?
""Ich gebe nicht auf, ich mache weiter, bis das Rennen gelaufen ist", sagte die 82 Jahre alte Frauenrechtlerin. Sie hatte sich gegen die Praxis gewandt, dass Sparkassen in ihren Vordrucken und Formularen keine weiblichen Personenbezeichnungen wie "Kundin" oder "Kontoinhaberin" verwenden. Das höchste deutsche Gericht wies laut Mitteilung die Klage dagegen wegen Mängeln in der Begründung ab. Damit bleibt die Welt der Formulare bis auf Weiteres männlich. Über die rechtliche Frage entschied das Gericht allerdings nicht inhaltlich.
Krämer geht es ums Prinzip. Sie hatte ihre Sparkasse im Saarland verklagt und war 2018 mit 80 Jahren bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen, weil sie auch in Formularen sprachlich als Frau wahrgenommen und angeredet werden will. In allen Instanzen war sie gescheitert. Der BGH entschied, dass das sogenannte generische Maskulinum im Sprachgebrauch üblich sei und keine Geringschätzung gegenüber Menschen anderen Geschlechts zum Ausdruck bringe. Die Form werde auch in vielen Gesetzen und selbst im Grundgesetz verwendet."
https://www.n-tv.de/panorama/Anrede-in-Formularen-bleibt-maennlich-article21883942.html