❗️POLIZEI BABY-FACES | Leipziger Hundertschaft 07.11.2020
Immer und immer wieder betone ich, dass fast ausschließlich junge Polizisten eingesetzt werden. Frisch gedrillt, voller Power, bereit Befehle auszuführen und die Karriereleiter aufzusteigen.
Hier hab ich mal ne Hunderschaft gefilmt, bei der alle bis auf vllt. zwei Gesichter jünger als 25 Jahre aussehen. Jetzt wo ich die Aufnahme nochmal sehe, finde ich sogar, dass sie im Schnitt noch jüger - eher um die 20 Jahre alt - aussehen. Natürlich kenne ich das echte Durchschnittsalter nicht - dafür könnt ihr euch eine eigene Meinung bilden.
Das ist Teil der Kriegsführung gegen das Volk.
Dennoch muss man sagen, dass die Leipziger Polizei an diesem Tag bei der Demo einen guten Job gemacht hat. Abends nach der Demo hatten sie sicher gut zu tun:
LINKSEXTREME KRAWALLE IN LEIPZIGDENKT DRAN - DENKT SELBST
👉@FaktenFriedenFreiheit
Dadurch wird alles möglich. Empathiebefreit.
Bei den Landespolizeien sieht es so aus, Zitat (hier am Beispiel NRW):
Nach der dreijährigen Ausbildung zum Bachelor of Arts (BoA) haben Sie es endlich geschafft und werden zum Polizeikommissar bzw. Polizeikommissarin ernannt.
Es folgt eine vierjährige Erstverwendungszeit, in der Sie in den Behörden mit Einsatzhundertschaft Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Mönchengladbach, Münster, Recklinghausen und Wuppertal ein Jahr im Streifendienst und drei Jahre in der Bereitschaftspolizeihundertschaft Dienst versehen. /Zitatende
Quelle: https://www.polizei-nrw-bewerbung.de/ausbildung/
Hier mal ein paar Auszüge aus der AGB:
2. Auftraggeberin
(1) Auftraggeberin ist die Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
für Bau und Heimat, dieses vertreten durch die Bundespolizei, dieses vertreten durch den Präsidenten
des Bundespolizeipräsidiums.
(2) Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums kann
durch den Leiter einer dem Präsidium nachgeordneten Dienststelle vertreten werden.
5. Leistungszeit
(1) Die Leistung ist zu dem im Vertrag vereinbarten Termin zu erbringen. Ist kein Termin vereinbart, ist die
Leistung spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss
zu erbringen.
(2) Warenanlieferungen mit Lastkraftwagen müssen in
der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis
16:00 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.