Auf Grundlage des Bundesstatistikgesetzes können für das Verweigern der Auskünfte rechtlich Geldbußen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro verhängt werden. Die tatsächlichen Bußgelder legen allerdings die Bundesländer fest. In Mitteldeutschland wird ein Zwangsgeld in Höhe von mindestens 150 Euro fällig.