Der verlorene Prozess muss der Bundespolizei ziemlich zusetzen - der Stachel sitzt offenbar tief. Abgesehen davon, dass Angaben zum Reiseverhalten einzelner, identifizierbarer Personen den nächsten Rechtsbruch der Behörde, ggf sogar eine Straftat, darstellen, wurde das Ausreiseverbot pauschal als rechtswidrig eingestuft und die Bundespolizei wird die Zeche zahlen dürfen...

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