• „Angriff auf verfassungsmäßige Ordnung“ — Strafrechts-Professor David Jungbluth versteht die Corona-Maßnahmen als Angriff auf die Staats-Struktur und rechnet mit dem baldigen Inkrafttreten des Widerstandsrechts.
Was haben die politisch beschlossenen Beschränkungen des gesellschaftlichen Lebens mit der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik zu tun? Gibt es ein Recht auf Widerstand? Welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in der Situation? Diese und andere Fragen beantwortet der Strafrechts-Professor und Rechtsanwalt David Jungbluth im Interview. Er ist einer jener Anwälte, die Rubikon-Herausgeber Jens Wernicke gegen die Corona-Maßnahmen vor Gericht vertreten. — weiter lesen

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