Der Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf zwölf Euro pro Stunde. Hat das auch Auswirkungen für Beschäftigte in Mini- und Midijobs?

Ja. Zum einen werde die Verdienst-Obergrenze für Minijobs ab Oktober von 450 Euro auf 520 Euro angehoben, erklärt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes.

Die Grenze soll sich künftig an einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden sowie dem gesetzlichen Mindestlohn orientieren. „Bei einem Mindestlohn von zwölf Euro können somit rund 43 Stunden im Monat gearbeitet werden.“

https://www.bz-berlin.de/ratgeber/was-aendert-sich-fuer-mini-und-midijobber-ab-oktober

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