Corona ist nur für das Fußvolk da
Für alle, die in den Herbstferien aus Angst vor unbezahlter Quarantäne zuhause bleiben: Abgeordnete müssen nicht in Quarantäne
Das hat Konsequenzen für die Menschen, die sich dort aufhalten – ein Aktenvermerk sieht aber Ausnahmen vor. Ausgerechnet der Stadtbezirk Berlin-Mitte – dort, wo das Herz der Bundesregierung schlägt, der Reichstag steht und die deutschen Volksvertreter arbeiten – herrscht seit einigen Tagen der Ausnahmezustand. Berlin-Mitte ist innerdeutsches Corona-Risikogebiet. Die Neuinfektionen liegen im Wochenschnitt bei mehr als 50 pro 100 000 Einwohner. Das hat Konsequenzen für die Menschen, die sich dort aufhalten: Die Infektionsschutzverordnungen einiger Länder sehen für Menschen, die aus innerdeutschen Risikogebieten in Gebiete mit weniger Infektionen einreisen wollen, eine Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne vor. Das hieße: Fahren die Abgeordneten und Verwaltungskräfte am Freitag nach einer Sitzungswoche nach Hause, müssten sie eigentlich in Quarantäne. Einem Aktenvermerk des Deutschen Bundestags vom 1. Oktober ist nun zu entnehmen, dass Abgeordnete von der Quarantänepflicht ausgenommen werden können. Der Vermerk liegt der Süddeutschen Zeitung vor.
Quelle: Sueddeutsche-Zeitung
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