Ich hoffe ja, dass sich die AfD das Ganze mit ECHTEN IT-Experten und Rechtanwälten ganz genau ansieht. Und wenn es wirklich so ist, dass man das falsche, alte Verfahren verwendet hat, dann muss dafür jemand verantwortlich sein... Und dem muss man SO den Arsch aufreissen, dass er quieckt. Und dann mal sehen, WER für dieses Versagen verantwortlich ist. Wenn es neue Gesetzte und Verordnungen gibt, wird das von den Software-Herstellern gleich ungesetzt, also muss ja jemand gesagt habe: "lasst das mal bleiben, braucht ihr nicht ändern..." UND GENAU DEN brauchen wir... den hängen wir dann an den E...ern auf auf dem Platz vor dem Parlament... Kopf nach unten... Dieses Land ist ein einziger Hort von Dummheit, Korruption und Vetternwirtschaft... und dieser Saustall muss endlich ausgefegt werden. Und dabei MUSS es viele Schnitzel geben...!!!
Die AFD in Sachsen muss jetzt folgendes verlangen! Welche Software wird verwendet, welcher Softwarefehler wurde geändert, welche Auswirkungen hat eine solche Änderung (profitieren alle anderen Parteien, außer die AFD)? Die Prüfung kann nur von eigenen vertrauenswürdigen IT- Experten durchgeführt werden. Diese Behauptung mit dem Softwarefehler muss in einer so Entscheidenden Wahlsituation mit Fakten belegt werden.
Es lag wohl daran, dass Sachsen bisher eine andere Logik-Formel für die Berechnung hatte, das aber ab DIESER Wahl hätte müssen in der Software umgesetzt werden (was wohl "vergessen" wurde) siehe hierzu Danisch...
Zitat
"Hadmut 2.9.2024 13:34
Eine Leserin schreibt, der sächsische „Softwarefehler“, dessentwegen die Sitzverteilung zu ungunsten der AfD geändert wurde, läge darin, dass laut § 6 des sächsischen Wahlgesetzes das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë anzuwenden ist, zuvor aber ein anderes, sie vermutet Hare-Niemeyer, angewendet worden sei. Seltsamer Zufall, dass das ausgerechnet jetzt auffällt."
Lieber Thomas, hab mich sehr aufgeregt heute Morgen , wegen der Sache (Softwarefehler.. , ), 😡🥶🤯. Sie machen immer weiter , diese elenden Verb. , und die Hetze u Beleidigungen gegen die AfD 😡😥! Danke Dir für Dein Aufklärvideo🙏. . !
Und wenn es wirklich so ist, dass man das falsche, alte Verfahren verwendet hat, dann muss dafür jemand verantwortlich sein...
Und dem muss man SO den Arsch aufreissen, dass er quieckt. Und dann mal sehen, WER für dieses Versagen verantwortlich ist.
Wenn es neue Gesetzte und Verordnungen gibt, wird das von den Software-Herstellern gleich ungesetzt, also muss ja jemand gesagt habe: "lasst das mal bleiben, braucht ihr nicht ändern..."
UND GENAU DEN brauchen wir... den hängen wir dann an den E...ern auf auf dem Platz vor dem Parlament... Kopf nach unten...
Dieses Land ist ein einziger Hort von Dummheit, Korruption und Vetternwirtschaft... und dieser Saustall muss endlich ausgefegt werden.
Und dabei MUSS es viele Schnitzel geben...!!!
siehe hierzu Danisch...
Zitat
"Hadmut 2.9.2024 13:34
Eine Leserin schreibt, der sächsische „Softwarefehler“, dessentwegen die Sitzverteilung zu ungunsten der AfD geändert wurde, läge darin, dass laut § 6 des sächsischen Wahlgesetzes das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë anzuwenden ist, zuvor aber ein anderes, sie vermutet Hare-Niemeyer, angewendet worden sei.
Seltsamer Zufall, dass das ausgerechnet jetzt auffällt."