Das ganze Land schaut auf Erfurt: Die AfD will ihren gesetzlich vorgeschriebenen Bundesparteitag begehen, die militante Antifa will das mit Gewalt verhindern. Im Rahmen des Aktionsbündnisses »Widersetzen« trainieren Straßenkämpfer schon seit Monaten Sabotage- und Angriffstechniken (https://apollo-news.net/widersetzen-gibt-tipps-fuer-sprengstoffanschlaege-achte-darauf-keine-spuren-zu-hinterlassen/). Während die Versammlungsfreiheit friedliche Kundgebungen schützt, ist die Rechtslage bei Verhinderungsblockaden eindeutig:
§ 21 VersG: Wer (https://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/__21.html) in der Absicht, eine nicht verbotene Versammlung zu verhindern, grobe Störungen verursacht, macht sich strafbar (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren).
Das wurde durch ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts (https://www.bverwg.de/de/270324U6C1.22.0) noch einmal ausdrücklich bestätigt. Das Bündnis macht aus dem Vorsatz, notfalls die ganze Stadt lahmzulegen, keinen Hehl.