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Joerg.
Empfehlenswert ist "Mäxchen Treuherz'. Ein Rechtsratgeber der sich u.a. auch mit Fragen nach einer polizeilichen Festsetzung und dem richtigen Verhalten befasst. Kann jeder bestellen, einfach googeln.
Die 3 einfachsten Grundsätze sind natürlich:
Nichts aussagen.
Nichts aussagen und
Nichts aussagen.
Aber wem soll man einen Vorwurf machen? Dem einfachen Bürger der vielleicht das erste Mal auf einer Demo war und dann auch noch einkassiert wurde?
Ulli Z.
Das kleine Einmaleins schon bei jedem Verkehrspolizisten, erst recht gegenüber Schutzpolizei bei einer Demo oder gar bei einer Verhaftung, lautet:
Auf Befragen müsst ihr wahrheitgemäß sagen wer ihr seid, eure Personalien angeben, Name, Wohnort, Geburtsdatum und Geburtsort (keine Telefonnummer, die ist freiwillig). Ansonsten müßt ihr den Weisungen der Polizisten Folge leisten also z.B. "bleiben Sie stehen", oder "folgen Sie mir" oder ein sonstwie geartetes Anhalte- oder Wegweisungssignal beachten (rote Kelle etc.).
Alles andere ist freiwillig. Ihr müßt weder als Zeuge noch in eigener Sache etwas aussagen. In eigener Sache muss man nie etwas aussagen, bei der Polizei nicht, beim Staatsanwalt nicht, vor Gericht nicht. Nur als Zeuge muss man staatsanwaltschaftliche und gerichtlichen Befragungen Folge leisten, aber auch nur in soweit als dass man sich dadurch nicht selbst belasten muss, oder einen Verwandten bis 2. Grades belastet.
Da man in eigener Sache ungestraft lügen darf, sind Aussagen in eigener Sache nie nützlich (denn sie müssen, wenn sie entlastend wären, nicht geglaubt werden), sie können aber schädlich sein, wenn sie belastend wirken, denn dann steht es der Polizei frei das zu verwerten als "Beweismittel". Im Strafbefehl steht dann "Beweis: Ihre Aussage". So sieht ein Eigentor aus.
Ihr kennt das Strafrecht nicht und habt keine Ahnung was euch alles belasten könnte! Heutzutage reicht ja schon "ich stand nur ganz friedlich mit 2 weiteren Personen die ich gar nicht kenne am Straßenrand nebeneinander, und habe gar nichts gemacht" um eine satte Strafe zu erhalten - auf Grund eigener Aussage. Deshalb sagt man grundsätzlich außer "Guten Tag" und "guten Weg" sowie auf Nachfrage seinen Namen+Adresse, und sonst GAR NICHTS.