Eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar«, teilte das Gericht mit. Die nationalen Behörden dürften Ausnahmen von den Abgasregeln nur zulassen, wenn diese zwingend zum Schutz des Motors nötig seien und keine technische Alternative verfügbar sei – und auch dann dürfe die Ausnahme nicht zur Regel werden.

https://www.spiegel.de/auto/diesel-europaeischer-gerichtshof-gibt-der-umwelthilfe-gegen-thermofenster-recht-a-2a72a7ab-545d-4b7e-a8b7-6de87d649909

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