ÜBERWACHUNG: Mit Eilanträgen klagen Journalisten gegen den Einsatz von Bundestrojanern durch Geheimdienste. Erst kürzlich wurde bekannt, dass der umstrittene Staatstrojaner Pegasus von der israelischen NSO Group auch durch das Bundeskriminalamt (BKA) und den Bundesnachrichtendienst eingesetzt wird.
"Mehrere Journalisten sowie die Reporter ohne Grenzen (RSF) klagen gegen "die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste zur digitalen Überwachung ihrer beruflichen Kommunikation" und damit gegen die Staatstrojaner. Deren Einsatz zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), war den deutschen Geheimdiensten durch eine im Juni verabschiedete Reform erlaubt worden.
Mit den Staatstrojanern können die Geheimdienste beispielsweise in Smartphones und Computer eindringen und so die Telefonate oder Messengernachrichten von Whatsapp, Signal oder Threema abhören, die zwischen den Geräten Ende-zu-Ende-Verschlüsselt werden. Auch Journalisten und andere Unbeteiligte könnten Ziele solcher Überwachungsmaßnahmen werden, wenn sie mit nachrichtendienstlich relevanten Personen in Kontakt treten"
"Was auf den ersten Blick aussieht wie eine Nebensächlichkeit, kann große Konsequenzen für investigativ arbeitende Journalistinnen und Journalisten haben. Einmal mehr ziehen wir gegen ein Gesetz vor Gericht, das Sachverständige für verfassungswidrig erklärt haben und das dennoch übereilt und ohne Rücksicht auf die Folgen für den Journalismus und die Pressefreiheit in Deutschland verabschiedet wurde."
"Durch Eilanträge wolle man nun ein Verbot des Einsatzes von Staatstrojanern durch die Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz sowie den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) bewirken"
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