„Aus Achtung der kulturellen und religiösen Vielfalt und im Sinne ressourcensparender und ökologischer Nachhaltigkeit schlagen wir vor, den §9 der Friedhofssatzung der Stadt Leverkusen zu überarbeiten und anzupassen, um nicht nur die kulturelle und religiöse Vielfalt unserer Stadt zu respektieren, sondern auch umweltfreundliche Bestattungsoptionen zu fördern“, heißt es in dem Antrag der Sozialdemokraten.
Sie nehmen dabei explizit Bezug auf islamische Bestattungsriten.
„Nach islamischem Glauben wird so die Rückkehr des Körpers zur Erde symbolisiert und steht im Einklang mit den Prinzipien der Einfachheit und Bescheidenheit.“
Der Medizinische Dienst der Stadt gibt dazu grünes Licht.
Unter folgenden Voraussetzungen: Verstorbene mit dem Nachweis einer infektiösen Erkrankung dürfen nicht im Lei-chentuch beerdigt werden (Nachweis im Totenschein). Der Transport des Leichnams auf dem Friedhof muss im Sarg erfolgen.
Und: „Die Beisetzung der Leiche sollte nach Ablauf der 48 Stunden aufgrund des einsetzenden Verwesungsprozesses mit Fäulnisbildung in einem kürzeren Intervall als zehn Tage erfolgen – hier empfiehlt sich eine einheitliche Absprache mit den umliegenden Kommunen, eine mögliche Empfehlung wäre eine Beisetzung innerhalb 48 bis 96 Stunden.“
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