"Das bestätigt das hessische Justizministerium auf FFH-Anfrage. Es gebe zwar noch 299 freie Haftplätze für Kleinkriminelle, aber es fehlte stellenweise JVA-Personal. Deshalb soll die Polizei von der Vollstreckung von Haftbefehlen absehen, wenn es sich um sogenannte Altfälle und Ersatzfreiheitsstrafen aus der Corona-Zeit handelt."