Laut Bundesnotbremse gilt in Bus und Bahn FFP2-Maskenpflicht – eigentlich auch für Kinder. Allerdings: Die Apothekerkammer des Saarlandes sagt, dass FFP2-Masken in Kindergröße momentan rechtlich gar nicht zugelassen sind. Wer sie verkaufe, riskiere eine saftige Geldstrafe.

t.me/SandraGabriel269

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