"EINE ZENSUR FINDET NICHT STATT"

Art. 5 des deutschen Grundgesetzes lautet seit Inkrafttreten am 24. Mai 1949 wie folgt :

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Bei Art. 5 GG handelt es sich wie bei allen Freiheitsrechten um ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat ( falls dieser übergriffig wird ).

JEDE ORGANISATION ODER JEDER MENSCH, DER DIESE BÜRGERLICHE FREIHEIT ( Z.B. MITTELS ZUSÄTZLICHER GESETZE ) AUSZUHEBELN VERSUCHT ODER DABEI HILFT, BEDROHT DIE FREIHEIT VON UNS ALLEN, IST ALS EIN KRIMINELLER ZU BETRACHTEN UND SOLL VOR GERICHT GESTELLT WERDEN !

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