So lasset uns denn künftig einen Gesslerhut auf der EU-Flagge platzieren!

Bis zu drei Jahre Haft soll es künftig geben bei "Verunglimpfung der Europäischen Union oder ihrer Symbole". Selbst der Versuch soll unter Strafe stehen. Diese Ergänzung schlägt der Bundesrat zum Paragraphen 90a des Strafgesetzbuches vor, in dem es um die "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole" geht. Auch durchaus berechtigte Kritik wird auf diese Weise kriminalisiert.

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