Ist ein Like bereits "Zu-eigen-machen"?

Gegen die Person, die den "Gefällt mir"-Button gedrückt hat, wurde eine umfangreiche Durchsuchung erwirkt, die Behörden verschafften sich Zugriff auf Wohnung, Fahrzeug und Cloud-Speicher des Beschuldigten. Khazaeli kritisierte die Entscheidung: "Durch das Liken eines Beitrages, bleibt weiterhin deutlich, dass es der Beitrag einer anderen Person ist - von einem 'Zu-eigen-machen' kann keine Rede sein", so der Anwalt.

Ein Like sei keine "eigene gedankliche Erklärung", so Khazaeli weiter, ein Billigen einer Straftat sei das schon gar nicht. "Der Post knüpft an die Trauerkultur und die Trauerfeier für die beiden Polizisten an, nicht an den Mord als solchen. Das kann man und sollte man geschmacklos finden, strafrechtlich ist das aber nicht relevant", so Ehssan Khazaeli.

Der Anwalt will in den kommenden Monaten per Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung vorgehen: "Es geht nicht um den Einzelfall, sondern um die grundsätzliche Frage, ob das bloße Liken auf sozialen Medien strafbar sein kann."

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