Die Bundesregierung will Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie verbieten. Der Bundestag berät am Mittwoch, 16. Dezember 2020, abschließend in einer einstündigen Debatte über ihren Entwurf für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz (19/21978). Zur namentlichen Abstimmung hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung vorgelegt, in der er dazu rät, die Vorlage anzunehmen (19/25141). Als Unterrichtung liegt zudem die Gegenäußerung der Bundesregierung (19/22772) zur Stellungnahme des Bundesrates vor. Darin lehnt die Regierung den Vorschlag der Länderkammer ab, den Anwendungsbereich des Arbeitsschutzkontrollgesetzes bezüglich der Mitarbeiterzahl zu ändern. Abschließend beraten werden außerdem drei Oppositionsanträge: Die Linke bezweifelt in ihrem Antrag (19/22488), ob die Definition des Gesetzentwurfs zur Ausnahme des Fleischerhandwerks und zur Regelung der Verbote treffend sei und Umgehungsmöglichkeiten verhindere. Die Grünen dringen in ihrer Vorlage (19/19551) auf mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die AfD-Fraktion wiederum fordert in ihrem Antrag (19/22923), den Einsatz von Fremdpersonal durch Werkverträge und Leiharbeit auf 15 Prozent der im jeweiligen Betrieb Beschäftigten zu begrenzen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt, alle Anträge abzulehnen (19/25141). Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Arbeitsschutz in Betrieben soll laut Gesetzentwurf künftig besser kontrolliert und Werkverträge im Kernbereich der Fleischwirtschaft sollen verboten werden. Die Leistungsfähigkeit des deutschen Arbeitsschutzsystems hänge neben der entsprechenden Umsetzung der Vorgaben durch die Arbeitgeber maßgeblich von einer transparenten und passgenauen Beratung und Überwachung der Betriebe durch die Arbeitsschutzbehörden ab, schreibt die Regierung. Das Arbeitsschutzgesetz enthalte dazu aber derzeit keine Vorgaben. Vor allem über die Kontrolldichte würden die Arbeitsschutzbehörden nach eigenem Ermessen entscheiden, was in der Praxis seit Jahren zu rückläufigen Betriebsbesichtigungen geführt habe. „Dieser negative Trend soll gestoppt werden“, heißt es in dem Entwurf. Bund und Länder sollen auf Grundlage einheitlicher Standards den Arbeitsschutzvollzug weiter verbessern. Unter anderem soll betriebsbezogen eine jährliche Mindestbesichtigungsquote eingeführt werden. Diese soll durch die Einrichtung einer Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) flankiert werden. Dadurch soll gleichzeitig mehr Transparenz bei den Kontrollen und den Datenlieferungen aus den Ländern hergestellt werden. Kein Fremdpersonal mehr in der Fleischverarbeitung Als eine der „zentralen Maßnahmen“ zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie bezeichnet die Regierung die Vorgabe, dass im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und der Fleischverarbeitung in einem Unternehmen kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf. Der Einsatz von Werkvertrags- und Leiharbeitnehmern soll damit künftig verboten werden. Für Verstöße ist eine entsprechende Bußgeldtabelle vorgesehen. Das Verbot soll nicht für Handwerksbetriebe gelten, die in den Bereichen Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung tätig sind. Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, die Arbeitszeit in der Fleischindustrie künftig elektronisch zu erfassen. Für die Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften sollen Mindestanforderungen festgelegt werden. Eine Dokumentationspflicht im Hinblick auf die Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften soll die Überwachungstätigkeit der zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger unterstützen. Antrag der AfD Laut AfD-Antrag (19/22923) soll der Einsatz von Fremdpersonal durch Werkverträge und Leiharbeit auf 15 Prozent der im jeweiligen Betrieb Beschäftigten begrenzt werden. Für Leiharbeiter soll das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bereits ab dem ersten Arbeitstag gelten. Außerdem fordert die Fraktion eine bessere…

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