Aus dem Nichts rammte ein Syrer einer Vierjährigen zweimal ein Messer in den Bauch. Doch der Migrant ist „schuldunfähig“, sagt die Staatsanwaltschaft. Konkret heißt das, dass dem mutmaßlichen Täter eine psychische Erkrankung attestiert wird. Ähnliche Fälle zeigen, dass der Aufenthalt in der Psychiatrie nur von kurzer Dauer sein wird.
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t.me/auf1tv