Geschäfte mit NATO-Truppenangehörigen

Stand: Januar 2022

Lieferungen und Leistungen von deutschen Unternehmen an im Inland stationierte NATO-Streitkräfte und deren ziviles Gefolge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit.

https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/steuerrecht/umsatzsteuer-verbrauchssteuer/umsatzsteuer-national/geschaefte-mit-nato-truppenangehoerigen-2967412

@ https://t.me/PaulaPCay

Comments

Be the first to add a comment