Paula P'Cay Nachrichten Kanal
Geschäfte mit NATO-Truppenangehörigen
Stand: Januar 2022
Lieferungen und Leistungen von deutschen Unternehmen an im Inland stationierte NATO-Streitkräfte und deren ziviles Gefolge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit.
https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/steuerrecht/umsatzsteuer-verbrauchssteuer/umsatzsteuer-national/geschaefte-mit-nato-truppenangehoerigen-2967412
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