Ich wurde schuldig gesprochen und stehe nun mit einem Bein im Knast!
Meine Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt. Damit ist es amtlich: Ich bin endgültig vorbestraft und um Zehntausende Euro ärmer. Geld, das ich niemals zurückbekommen werde.
Und wofür? Für ein einziges Wort: „aufgedunsene Dampfnudel“. Für zwei kleine Videoclips, die nichts anderes tun, als die schonungslose Realität auf deutschen Straßen abzubilden.
Es geht hier nicht um Gerechtigkeit. Es geht einzig und allein darum, mich mundtot zu machen, mich wegzusperren und mich finanziell zu ruinieren.
Doch eines sei klargestellt: Ich werde nicht schweigen! Ich werde nicht aufhören, Tag für Tag die Wahrheit ans Licht zu bringen. Und ich werde mir selbst niemals untreu werden.
Jetzt aber geht es um alles: Eine mögliche Haftstrafe abzuwenden oder sie zumindest so lange wie möglich hinauszuzögern.
Wer mich im Kampf für Meinungsfreiheit und Aufklärung unterstützen möchte, dem bin ich sehr verbunden, denn die Kosten nehmen mittlerweile überhand.
Grad erledigt. 50€ unterwegs. Kämpf weiter!!! Kann man nicht den Gerichtshof für Menschenrechte noch anrufen - es geht ja bei Meinungsfreiheit um ein Grundrecht.
👤CR Bodensee
Bei Paypal "Timm Kellner" mit zwei "m".... war irritiert, passt hoffentlich trotzdem 🙈 Logo unterstütze ich Tim, unseren Fels in der Brandung 💪
Es tut mir in der Seele weh schreiben zu müssen: Du bist zu Recht mit der Verfassungsbeschwerde gescheitert.
Ich habe mir die Begründung der Entscheidung durchgelesen und muss sagen: In diesem Fall schlicht und ergreifend keine guten Anwälte gehabt. Hätte man seine Einlassungen detaillierter respektive besser verfasst, wärst Du zu Recht freigesprochen worden. In deinem Fall ist hier dem Agieren und der Argumentation der anwaltlichen Vertretung ein großer Vorwurf zu machen. Anders ist die Begründung des Verfassungsgerichtes nicht zu interpretieren - leider.
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Ich habe mir die Begründung der Entscheidung durchgelesen und muss sagen:
In diesem Fall schlicht und ergreifend keine guten Anwälte gehabt.
Hätte man seine Einlassungen detaillierter respektive besser verfasst, wärst Du zu Recht freigesprochen worden.
In deinem Fall ist hier dem Agieren und der Argumentation der anwaltlichen Vertretung ein großer Vorwurf zu machen.
Anders ist die Begründung des Verfassungsgerichtes nicht zu interpretieren - leider.