Der Bundestag stimmt am Mittwoch, 16. Dezember 2020, nach halbstündiger Aussprache über den Entwurf der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2020 (19/22850, 19/23551, 19/23839 Nr. 7) ab. Ebenfalls abschließend beraten werden ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/23677) zur Beseitigung von Steuernachteilen bei günstiger Vermietung sowie vier Anträge der Opposition: Darunter sind ein Antrag der AfD-Fraktion, der „Home-Office wieder absetzbar machen“ will (19/23725), zwei Anträge der FDP zur Verringerung des Bürokratieaufwands in der Unternehmerkette (19/24371) sowie zur Reform der Stromsteuer (19/21366) und ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zivilgesellschaft ist gemeinnützig“ (19/15465). Der Abstimmung liegen eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/25160) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (19/25161) zugrunde. Anträge der Oppositionsfraktionen Neu auf der Tagessordnung stehen zudem fünf weitere Anträge der Oppositionsfraktionen. Dazu gehören der AfD-Antrag „Chancen nutzen – Eine Indexierung der Tarife, Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge und Pauschalen im Einkommensteuergesetz einführen, um endlich die schleichende Steuererhöhung zu vermeiden“ sowie die FDP-Vorlagen mit den Titeln „Steuerliche Benachteiligung bei sozial verträglicher Vermietung“ und „Steuererklärungspflicht bei Kurzarbeit aussetzen“. Alle drei Anträge sollen im Anschluss an die Beratung im Plenum in den federführenden Finanzausschuss überwiesen werden. Über die FDP-Vorlagen mit den Titeln „Abgeltungssteuer erhalten“ und „Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise bei der Erbschaftssteuer ergreifen – Scheitern von Unternehmensnachfolgen vermeiden“ soll direkt nach der Debatte abgestimmt werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung strebt mit ihrem Gesetzentwurf unter anderem eine Verlängerung der geltenden Regelung an, nach der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Diese Regelung soll bis Ende des Jahres 2021 verlängert werden Zu den Änderungen gehört weiterhin, dass EU-weit agierende Unternehmen nicht mehr in jedem Mitgliedstaat einzeln ihre Steuerpflichten erfüllen müssen. Dies kann in Zukunft allein im Heimatland des Unternehmens über ein Webportal erfolgen, wo die Mehrwertsteuer zentral für alle Online-Umsätze abgerechnet wird. Steuerbetrug von Händlern aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, soll intensiver bekämpft werden. Geplant ist, dass Betreiber von Online-Marktplätzen fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit stärker in die Pflicht genommen werden. Besteuerung von Mieteinnahmen Auch die Besteuerung von Mieteinnahmen ist Gegenstand des Jahressteuergesetzes. So soll die Regelung für besonders günstig vermieteten Wohnraum verbessert werden. Bisher können Werbungskosten vom Vermieter in diesen Fällen nur dann geltend gemacht werden, wenn die Miete mindestens 60 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Diese Grenze sinkt auf 50 Prozent. Damit soll verhindert werden, dass Vermieter aus rein steuerlichen Gründen Mieten erhöhen. Außerdem gibt es Änderungen bei der Besteuerung von Zusatzleistungen des Arbeitgebers. Gesetzentwurf der FDP Die bisher entstehenden steuerliche Nachteile bei einer zu günstigen Vermietung von Wohnraum sollen auf Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen beschränkt werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Vermeidung steuerlicher Benachteiligung bei sozialverträglicher Vermietung (19/23677). Darin heißt es, wenn Vermieter sehr günstig vermieten würden, müssten sie mit steuerlichen Nachteilen rechnen. So könnten sie Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung nur noch anteilig abziehen, wenn die Miete unter 66 Prozent der ortsüblichen Miete liege. Ein Vermieter erleide also steuerliche Nachteile, wenn er zu günstig vermiete. AfD will Home-Office absetzbar machen Die Bundesregierung soll eine angemessene Regelung finden, damit…

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