„In seinem 19-seitigen Urteil zerlegte Amtsrichter Matthias Guericke die im Frühjahr 2020 erlassene Thüringer Corona-Verordnung bis ins Detail. Unter anderem anhand von Studien und offiziellen Zahlen des RKI durchleuchtete er die Rechtsgrundlage des damaligen Kontaktverbots und kam zu dem Schluss: Es war wirkungslos, unverhältnismäßig, verfassungswidrig und damit nichtig.

Zudem habe die Anordnung des Kontaktverbots gegen die Menschenwürde verstoßen, so der Richter“, schrieb der Nordkurier: „Im letzten Absatz sprach Guericke gar von einer 'katastrophalen politischen Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des globalen Südens'.“

https://www.nordkurier.de/regional/uckermark/corona-kritischer-richter-musste-hausdurchsuchung-ueber-sich-ergehen-lassen-3457812

t.me/Rosenbusch

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