"Bayerns Schuhgeschäfte dürfen ab sofort wieder öffnen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden."
"Passende Schuhe seien ein Grundbedürfnis der Bevölkerung und auch Voraussetzung für die Ausübung zahlreicher Berufe und auch für sportliche Betätigungen. Bei Kindern und Jugendlichen könne es auch einen kurzfristigen und dringenden Bedarf geben."
"Dadurch hätten Schuhgeschäfte eine ähnliche Bedeutung wie z.B. Buchhandlungen, Geschäfte für Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte oder Blumenläden."
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