Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (19/23482) ist am Mittwoch, 18. November 2020, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Die Sitzung unter Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) beginnt um 9 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses und dauert zwei Stunden. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 zu ersetzen. Er soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Darin hält die Bundesregierung am Ziel fest, dass der gesamte Strom in Deutschland vor 2050 treibhausgasneutral sein soll, und zwar sowohl der erzeugte als auch der verbrauchte Strom. Zudem sollen die Weichen für das Klimaschutzprogramm 2030 gestellt werden. Unter anderem soll festgelegt werden, in welchem Umfang einzelne Technologien zum 65-Prozent-Ziel beitragen sollen (Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030). Dabei geht es um Ausschreibungsmengen und mehr Flächen für Wind- und Solarenergieerzeugung. „Förderkosten für erneuerbare Energien senken“ Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Einzelmaßnahmen, mit denen die Förderkosten für erneuerbare Energien gesenkt werden sollen. Zur Akzeptanz in der Bevölkerung sieht er Möglichkeiten vor, wie Windanlagenbetreiber Kommunen an den Erträgen beteiligen können. Im Bereich Solarenergie soll das Mieterstrom-Modell attraktiver gemacht werden. Schließlich enthält der Entwurf Szenarien, mit denen der schrittweise Weg aus der Förderung geebnet werden soll. Für Betreiber älterer Windenergieanlagen, die Schwierigkeiten mit der Direktvermarktung bekommen könnten, sind Übergangsregelungen vorgesehen. In Summe sei mit keiner spürbaren Änderung bei der Höhe der EEG-Umlage zu rechnen, erklärt die Bundesregierung weiter. Auch die Auswirkungen auf das Preisniveau dürften nicht spürbar sein. (pez/11.11.2020)

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