"Revolten" in Italien. So so
Wir erinnern uns. Die EU hat die Todesstrafe eingeführt bei "Revolten", das heißt wenn die Bürger sich gegen die Wegnahme von Bürgerrechten wehren.
Staatsrechtler Schachtschneider: Der Lissabon-Vertrag erlaubt "auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen."
W.I.M.
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