+++ OWi-Anzeigen nach Montagsprotesten in Limbach und Zwönitz: Legt gegen Bußgeldbescheide Widerspruch ein! +++

Gestern kam es in Zwönitz zur Festsetzung zahlreicher Spaziergänger (oder einfach von Bürgern, die zur falschen Zeit auf dem falschen Gehweg waren), außerdem wurden in Limbach-Oberfrohna zahlreiche Bürger im Nachgang an den Montagsspaziergang mit Personalienkontrollen überzogen. Gegen alle Betroffenen – deutlich über 100 Personen – wurden Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet, ähnlich wie etwa nach einem Parkverstoß oder einer unachtsam weggeworfenen Zigarette.

Post von den Behörden ist natürlich immer unschön, aber mit dem richtigen Wissen lassen sich viele Schikaneversuche abwehren – gerade, wenn die rechtliche Grundlage so dünn ist, wie bei den gestrigen Festsetzungen, wo scheinbar willkürlich Bürger herausgegriffen wurden.

Ihr erhaltet in den nächsten Wochen Post von den entsprechenden Landratsämtern mit einem Anhörungsschreiben. Auf dieses Schreiben sollte nicht reagiert werden. Anschließend folgt einige Wochen später ein Bußgeldbescheid, in der Regel per Einschreiben. Gegen diesen Bescheid müsst Ihr innerhalb von 14 Tagen (in der Regel, die genaue Zeitspanne steht in der Rechtshilfebelehrung auf dem Bescheid) Widerspruch einlegen, sonst wird dieser rechtskräftig und kann gegen euch vollstreckt werden.

Ein Musterwiderspruch ist hier zu finden: https://freie-sachsen.info/2021/owi-muster-widerspruch/

Anschließend geht der Fall erneut zum Landratsamt zurück, das über den Widerspruch entscheidet und den Vorgang (routinemäßig) an die Staatsanwaltschaft abgibt. Diese wird dann prüfen, ob euch die Vorwürfe überhaupt bewiesen werden können und vermutlich einen Großteil der Verfahren einstellen, wenn nach Auswertung des polizeilichen Videomaterials erkennbar ist, dass willkürlich Bürger eingekesselt werden. Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, geht es zum Gericht.

Achtung: Manche Gerichte verschicken ein Nachfrageschreiben, ob auf eine mündliche Hauptverhandlung bestanden wird. Auf dieses Schreiben muss unbedingt geantwortet werden, am besten mit einem deutlichen „Ja, es wird auf eine mündliche Hauptverhandlung bestanden“. Ansonsten droht eine Abweisung eures Widerspruchs per Beschluss.

Vor Gericht findet dann eine reguläre Verhandlung statt, bei der Beweise erhoben werden (und auch eigenes Material, etwa Videoaufzeichnungen), ebenso eingebracht werden kann, wie es möglich ist, Zeugen zu benennen.

Von den Verfahren aus Chemnitz im April 2020 und aus Aue, sowie Schwarzenberg im Mai 2020 sind bisher kaum Verurteilungen bekannt, dafür einige Einstellungen und sogar Freisprüche, die meisten Verfahren dauern an, weil die Gerichte nicht wissen, wie damit umzugehen ist – wer sich wehrt, kann also die lästigen Ordnungswidrigkeitenverfahren abwehren. Wer sich nicht wehrt, füllt möglicherweise unnötig (und vermeidbar) den Geldbeutel der Staatskasse. Und das möchte wohl niemand!

Grundsätzlich ist bei Verfahren dieser Art auch anwaltlicher Beistand zu empfehlen, insbesondere, wenn es zu einer Verhandlung kommt. Im Raum Chemnitz / Erzgebirge kann als fachkundiger Beistand beispielsweise die Rechtsanwaltskanzlei Kohlmann empfohlen werden, im Raum Leipzig die Anwaltskanzlei Tripp und im Raum Dresden etwa Rechtsanwalt Jens Lorek oder RA Frank Hannig. Es gibt natürlich noch mehr Anwälte, die entsprechende Verfahren führen, in der Regel können euch Anwälte in den Regionen entsprechende Auskünfte geben.

FREIE SACHSEN: @freiesachsen

15 comments

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https://www.youtube.com/watch?v=hdJTSsZQv0Q Weiter so , WÄHLT AfD; Westdeutsche Städte sind muslimisch dominiert
❌Dierk Zienicke❌
Detlev Lindner
Ihr müsst kein Bußgeld zahlen! Urteil vom BVerfG von 1990! Es gibt keinen aktuellen Beschluss oder Gesetz!
Ach so. Kannst du das auch näher erläutern, oder sollen wir hier sämtliche Urteile des Bundesverfassungsgericht von 1990 lesen??
Ein Az. Wäre sehr hilfreich!!
Ronny
Detlev Lindner
Ihr müsst kein Bußgeld zahlen! Urteil vom BVerfG von 1990! Es gibt keinen aktuellen Beschluss oder Gesetz!
Richtig, ich kopiere gleich einen Mustertext rein. Keine Garantie aber besser als.....
Ronny
ACHTUNG👁️ Freie Sachsen empfiehlt Herrn Kohlmann als RA 🤔 wer ist der Vorsitzende von Freie Sachsen 👀 Herr Kohlmann 🤔 vielleicht auch nur der gleiche Name oder vielleicht auch Kostenlos und uneigennützig 🤨 Sorry ganz bitterer Beigeschmack zumal alle Anwälte wissen was hier seit 1945 abgeht🤨
Ronny
Netzfund, geschrieben unter freie Sachsen bei einen Zwönitz Artikel.
Bitte notiert euch andere Betroffene in der kesseltruppe damit ihr euch gegenseitig als Zeuge nennen könnt 🙏 seit wachsam und frei🤗


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise den von Ihnen gestellten Bußgeldbescheid zurück und äußere mich nicht zur Sache.
Begründung:
Ich würde gerne von Ihnen erfahren, auf welcher Basis Sie einen Bußgeldbescheid ausstellen, da das Grundgesetz der BRD seit 17. Juli 1990 durch die Streichung des territorialen Geltungsbereiches (§23 GG) von den Alliierten in den 4+2-Verhandlungen in Paris durch Herrn James Baker ungültig gemacht wurde.
Damit sind alle gesetzlichen Grundlagen, auf die Sie sich stützen, erloschen.
Sie handeln aber völkerrechtswidrig auf Gewohnheitsrecht. Dies ist Ihnen als ehemalige Körperschaft öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht erlaubt.
1. Damit ist wieder der alte verfassungsrechtliche Status des Deutschen Reichs in Kraft getreten und der kennt kein Gesetz für Ordnungswidrigkeiten nach StVO.
2. Laut Gerichtsverfassungsgesetz ist eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig. Damit haben Sie grundsätzlich keine Kompetenz mehr, Bußgeldbescheide, Kostenbescheide o.ä. auszustellen. Ihnen fehlt dazu jegliche rechtsstaatliche Grundlage.
Woher das?:

1. Das Ordnundswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der BRD GmbH exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen und ist mit Wirkung vom 25.11.2007 (Erscheinungsdatum in den BGBl) aufgehoben worden. Logischerweise existieren somit rein rechtlich keinerlei Ordnungswidrigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland GmbH mehr.

2. Die Aufhebung der Einführungsgesetze (§1) von ZPO, GVG und StPO am 19.04.06, wirksam geworden am 25.04.2006, nachlesbar im BGBl I, S.866, bedingt nach BRD- Recht die Aufhebung aller drei Regelwerke. Damit sind alle angeführten Punkte wie z.B. die Abgabe der EV, Einziehung nach fruchtloser Pfändung, Beugehaft, etc., was die bezogenen Grundlagen betrifft rechtlich gegenstandslos geworden.Das zeitgleiche Wegfallen des Geltungsbereiches (§5) sorgt ebenfalls für die Auflösung des jeweils betroffenen Gesetzeswerkes, gemäß des Grundsatzes, Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147) !Oder völkerrechtlich plausibel, ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt überhaupt nicht.

3. Die Vollziehbarkeit und Gültigkeit von Haftbefehlen findet sich im § 909 Abs.2 ZPO geregelt, womit faktisch keine rechtlich korrekten Haftbefehle mehr existieren. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1990 definitiv und im Handelsregister ersichtlich in das rechtliche Gewand einer GmbH geschlüpft, siehe den Handelsregisterauszug HRB 51411 Des AG Frankfurt/Main. HR Auszug BRD Finzagentur

Teilen Sie mir bitte Ihre Rechtsgrundlage und Legitimation mit und bestätigen Sie dies bitte mit Ihrer persönlichen Unterschrift und damit Übernahme der Verantwortung.
Können Sie das nicht, erwarte ich von Ihnen die sofortige Einstellung des Verfahrens.

Hochachtungsvoll
Karl Stülpner
Ronny
Netzfund, geschrieben unter freie Sachsen bei einen Zwönitz Artikel. Bitte notiert euch andere Betroffene in der kesseltruppe damit ihr euch gegenseitig als Zeuge nennen könnt 🙏 seit wachsam und frei🤗 Sehr geehrte Damen und Herren, ich weise den von Ihnen gestellten Bußgeldbescheid zurück und äußere mich nicht zur Sache. Begründung: Ich würde gerne von Ihnen erfahren, auf welcher Basis Sie einen Bußgeldbescheid ausstellen, da das Grundgesetz der BRD seit 17. Juli 1990 durch die Streichung des territorialen Geltungsbereiches (§23 GG) von den Alliierten in den 4+2-Verhandlungen in Paris durch Herrn James Baker ungültig gemacht wurde. Damit sind alle gesetzlichen Grundlagen, auf die Sie sich stützen, erloschen. Sie handeln aber völkerrechtswidrig auf Gewohnheitsrecht. Dies ist Ihnen als ehemalige Körperschaft öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht erlaubt. 1. Damit ist wieder der alte verfassungsrechtliche Status des Deutschen Reichs in Kraft getreten und der kennt kein Gesetz für Ordnungswidrigkeiten nach StVO. 2. Laut Gerichtsverfassungsgesetz ist eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig. Damit haben Sie grundsätzlich keine Kompetenz mehr, Bußgeldbescheide, Kostenbescheide o.ä. auszustellen. Ihnen fehlt dazu jegliche rechtsstaatliche Grundlage. Woher das?: 1. Das Ordnundswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der BRD GmbH exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen und ist mit Wirkung vom 25.11.2007 (Erscheinungsdatum in den BGBl) aufgehoben worden. Logischerweise existieren somit rein rechtlich keinerlei Ordnungswidrigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland GmbH mehr. 2. Die Aufhebung der Einführungsgesetze (§1) von ZPO, GVG und StPO am 19.04.06, wirksam geworden am 25.04.2006, nachlesbar im BGBl I, S.866, bedingt nach BRD- Recht die Aufhebung aller drei Regelwerke. Damit sind alle angeführten Punkte wie z.B. die Abgabe der EV, Einziehung nach fruchtloser Pfändung, Beugehaft, etc., was die bezogenen Grundlagen betrifft rechtlich gegenstandslos geworden.Das zeitgleiche Wegfallen des Geltungsbereiches (§5) sorgt ebenfalls für die Auflösung des jeweils betroffenen Gesetzeswerkes, gemäß des Grundsatzes, Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147) !Oder völkerrechtlich plausibel, ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt überhaupt nicht. 3. Die Vollziehbarkeit und Gültigkeit von Haftbefehlen findet sich im § 909 Abs.2 ZPO geregelt, womit faktisch keine rechtlich korrekten Haftbefehle mehr existieren. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1990 definitiv und im Handelsregister ersichtlich in das rechtliche Gewand einer GmbH geschlüpft, siehe den Handelsregisterauszug HRB 51411 Des AG Frankfurt/Main. HR Auszug BRD Finzagentur Teilen Sie mir bitte Ihre Rechtsgrundlage und Legitimation mit und bestätigen Sie dies bitte mit Ihrer persönlichen Unterschrift und damit Übernahme der Verantwortung. Können Sie das nicht, erwarte ich von Ihnen die sofortige Einstellung des Verfahrens. Hochachtungsvoll
Herzlichen Dank dafür & Glück Auf 🍀
Ronny
Netzfund, geschrieben unter freie Sachsen bei einen Zwönitz Artikel. Bitte notiert euch andere Betroffene in der kesseltruppe damit ihr euch gegenseitig als Zeuge nennen könnt 🙏 seit wachsam und frei🤗 Sehr geehrte Damen und Herren, ich weise den von Ihnen gestellten Bußgeldbescheid zurück und äußere mich nicht zur Sache. Begründung: Ich würde gerne von Ihnen erfahren, auf welcher Basis Sie einen Bußgeldbescheid ausstellen, da das Grundgesetz der BRD seit 17. Juli 1990 durch die Streichung des territorialen Geltungsbereiches (§23 GG) von den Alliierten in den 4+2-Verhandlungen in Paris durch Herrn James Baker ungültig gemacht wurde. Damit sind alle gesetzlichen Grundlagen, auf die Sie sich stützen, erloschen. Sie handeln aber völkerrechtswidrig auf Gewohnheitsrecht. Dies ist Ihnen als ehemalige Körperschaft öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht erlaubt. 1. Damit ist wieder der alte verfassungsrechtliche Status des Deutschen Reichs in Kraft getreten und der kennt kein Gesetz für Ordnungswidrigkeiten nach StVO. 2. Laut Gerichtsverfassungsgesetz ist eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig. Damit haben Sie grundsätzlich keine Kompetenz mehr, Bußgeldbescheide, Kostenbescheide o.ä. auszustellen. Ihnen fehlt dazu jegliche rechtsstaatliche Grundlage. Woher das?: 1. Das Ordnundswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der BRD GmbH exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen und ist mit Wirkung vom 25.11.2007 (Erscheinungsdatum in den BGBl) aufgehoben worden. Logischerweise existieren somit rein rechtlich keinerlei Ordnungswidrigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland GmbH mehr. 2. Die Aufhebung der Einführungsgesetze (§1) von ZPO, GVG und StPO am 19.04.06, wirksam geworden am 25.04.2006, nachlesbar im BGBl I, S.866, bedingt nach BRD- Recht die Aufhebung aller drei Regelwerke. Damit sind alle angeführten Punkte wie z.B. die Abgabe der EV, Einziehung nach fruchtloser Pfändung, Beugehaft, etc., was die bezogenen Grundlagen betrifft rechtlich gegenstandslos geworden.Das zeitgleiche Wegfallen des Geltungsbereiches (§5) sorgt ebenfalls für die Auflösung des jeweils betroffenen Gesetzeswerkes, gemäß des Grundsatzes, Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147) !Oder völkerrechtlich plausibel, ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt überhaupt nicht. 3. Die Vollziehbarkeit und Gültigkeit von Haftbefehlen findet sich im § 909 Abs.2 ZPO geregelt, womit faktisch keine rechtlich korrekten Haftbefehle mehr existieren. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1990 definitiv und im Handelsregister ersichtlich in das rechtliche Gewand einer GmbH geschlüpft, siehe den Handelsregisterauszug HRB 51411 Des AG Frankfurt/Main. HR Auszug BRD Finzagentur Teilen Sie mir bitte Ihre Rechtsgrundlage und Legitimation mit und bestätigen Sie dies bitte mit Ihrer persönlichen Unterschrift und damit Übernahme der Verantwortung. Können Sie das nicht, erwarte ich von Ihnen die sofortige Einstellung des Verfahrens. Hochachtungsvoll
Dann übernimmst Du durch deine Falschinformationen bestimmt auch die Verantwortung dafür, dass Bescheide rechtskräftig werden und das Geld zwangsweise eingetrieben wird. Bevor Du so etwas verbreitest, kannst Du es ja selber gerne testen - ganz egal, ob irgendwelche Gesetze in der Theorie rechtswidrig sind, der Staat hat (das kann man gut oder schlecht finden, aber es ist so) die Macht, Zwangsmaßnahmen durchzusetzen.

Mit einer Rücksendung wird der Bescheid im schlechtesten Fall rechtskräftig, im günstigsten Fall wird es von der Behörde als Widerspruch gewertet und es nimmt seinen Lauf. So oder so haben Betroffene aber keinen Vorteil dadurch, im Gegenteil.
Silvia
Danke für die Infos. Zu den Verfahren von 2020 muss ich sagen, da bestand keine gesetzliche Grundlage für Bußgeldbescheide. Seit dem Infektionsschutzgesetz sieht die Sache anders aus... oder sehe ich das falsch?
Hat jemand von euch auch einen bescheid bekommen jetzt erst?