Die Richter der achten Sektion der umstrittenen Verwaltungskammer des Obersten Gerichtshofs von Madrid sind der Ansicht, dass diese Maßnahmen „Einschränkung der Grundrechte“ nicht ratifiziert werden können, weil „sie einen Eingriff der öffentlichen Befugnisse in die Grundrechte der Bürger ohne Genehmigung darstellen“.
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