Politiker fordern ein Verbot von Corona-Demos aus Gründen des Gesundheitsschutzes. Doch das wäre verfassungswidrig. Es verstieße gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 1 GG.
Denn die Teilnehmer gefährden sich eigenverantwortlich selbst. Sie wissen, dass sie sich auf einer Demonstration mit Grippe, Corona oder sonstigen Infektionskrankheiten anstecken können und willigen in dieses Risiko ein.
https://philosophia-perennis.com/2020/08/26/staranwalt-demonstrationsverbot/