Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 17. Dezember 2020, eine halbe Stunde lang mit dem 14. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (19/25000). Mitberaten wird Antrag der FDP, mit dem sich die Fraktion dafür einsetzt, „Menschenrechtsverteidiger in Deutschland zu schützen und vor ausländischer Verfolgung und Überwachung“ (19/25242) zu bewahren. Beide Vorlagen sollen im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen werden. Bericht zur Menschenrechtspolitik In dem vorliegenden Bericht informiert die Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2020. Ein Schwerpunktthema dabei: Deutschlands Einsatz für die Menschenrechte im UN-Sicherheitsrat. Zudem nimmt der Bericht künftige Prioritäten des Menschenrechtsengagements in den Blick. „Die Menschenrechte stehen weltweit unter Druck: Meinungs- und Pressefreiheit werden eingeschränkt, zivilgesellschaftliche Räume schrumpfen, Errungenschaften der Gleichberechtigung werden zurückgedreht“, schreibt die Bundesregierung. Die Covid-19-Pandiemie habe viele dieser Entwicklungen noch verschärft. Deutschland trete mit seiner Menschenrechtspolitik diesem Trend entgegen und setze sich für die Universalität der Menschenrechte, für Rechtsstaatlichkeit und die Herrschaft des Rechts ein, so die Bundesregierung. Im Kapitel „Aktionsplan Menschenrechte 2021/2022“ umreißt der Bericht so auch zukünftige Prioritäten des Menschenrechtsengagements – etwa die Stärkung des Menschenrechtsschutzes in Zeiten digitalen Wandels. Das Kapitel „Menschenrechte in Deutschland und im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union“ gibt Auskunft über den Umsetzungsstand von Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats etwa zum Schutz vor Folter. Im Kapitel „Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik“ bietet sie erstmalig auch eine Darstellung von Menschenrechtsprojekten, die von der Bundesregierung gefördert wurden. Die Menschenrechtslage in ausgewählten Ländern stellt die Bundesregierung schließlich im Kapitel „Menschenrechte weltweit“ dar. Darüber hinaus kommt die Bundesregierung in ihrem Bericht einer Forderung des Bundestags nach und informiert über ihr Engagement im Bereich von „Brennpunktthemen“, darunter der Kampf gegen sexuelle Gewalt in Konflikten, Straflosigkeit und der Schutz von zivilgesellschaftlichen Handlungsspielräumen. Zu den Ergebnissen des Monitorings des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ gibt der Bericht ebenso Auskunft wie über das Engagement der Bundesregierung zur Abschaffung der Todesstrafe weltweit. Antrag der FDP Die FDP will „Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in Deutschland schützen und vor ausländischer Verfolgung und Überwachung bewahren“. Dazu fordert sie die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, eine behördenübergreifende Strategie zum Schutz ebenjener zu entwickeln. So solle etwa gewährleistet sein, dass Menschenrechtsverteidiger dem Zugriff ausländischer Geheimdienste und Sicherheitsbehörden entzogen würden. Außerdem fordern die Liberalen unter anderem ein intensiveres Monitoring der Situation von Menschenrechtsverteidigern sowie ein stärkeres Augenmerk auf deren Schutz im digitalen Raum. (sas/ste/15.12.2020)
via Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages
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