Die Bundesregierung will das deutsche Sanierungs- und Insolvenzrecht modernisieren und effektiver gestalten. Der Bundestag berät am Donnerstag, 17. Dezember 2020, abschließend über einen zu diesem Zweck eingebrachten Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (19/24181). Zur Abstimmung wird der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung vorlegen. Ebenfalls abschließend beraten werden dann ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, der ein vereinfachtes Restrukturierungsverfahren für kleine und mittlere Unternehmen fordert (19/24379) sowie ein Antrag der FDP (19/20560), die sich damit für ein „modernes und effektives Restrukturierungsrecht einsetzt. Auch dazu ist eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz angekündigt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf soll ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der es Unternehmen ermögliche, „sich bei drohender, aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit, außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren“, schreibt die Bundesregierung. Dies solle auf Grundlage eines Restrukturierungsplans geschehen, den ihre Gläubiger mehrheitlich angenommen haben. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Durchführung frühzeitig eingeleiteter und gut vorbereiteter Sanierungen ist damit ein wichtiges Ziel des Gesetzentwurfs. Sonderregelungen in der Corona-Pandemie Geplant ist ferner, dass die Regelungen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beitragen. Es sollen hierzu befristete Sonderregelungen zur Erleichterung der Sanierung geschaffen werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf Regelungen zur Digitalisierung des Insolvenzverfahrens vor. Mit der Einführung des „vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens“ will die Bundesregierung zugleich die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie EU 2019 / 1023 umsetzen. Bundesrat verlangt Nachbesserungen Die Bundesregierung hat in einer Unterrichtung (19/24903) über die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts und die Gegenäußerung der Bundesregierung dazu informiert. In der Stellungnahme heißt es eingangs, der Bundesrat begrüße die vorgeschlagenen Änderungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts, in den weiteren Anmerkungen zu einzelnen Artikeln macht die Länderkammer aber eine Reihe von Änderungsvorschlägen und äußert eine Vielzahl von Prüfbitten. So fordert der Bundesrat, angesichts der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie die Anpassung der Vergütung von Insolvenzverwaltern und Sachwaltern zu verschieben. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren solle die Bundesregierung eine valide Kostenschätzung des Mehraufwandes der Länder vorlegen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung unter anderem, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen gläubigerfreundlicher ausgestaltet werden und die Belange der Wirtschaft stärker berücksichtigen kann. Die Bundesregierung habe ihren Gesetzentwurf ganz überwiegend an den Interessen der in die Krise geratenen Schuldner ausgerichtet und die Interessen der Gläubiger, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, nicht angemessen berücksichtigt, schreibt der Bundesrat. FDP will unverschuldete Insolvenzen vermeiden Für ein modernes und effizientes Restrukturierungsrecht setzt sich die FDP-Fraktion in einem Antrag ein (19/20560). Unverschuldete Insolvenzen sollen so vermieden und überlebensfähige Unternehmen gesichert werden, heißt es darin. Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie mit ihren erheblichen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der in Deutschland tätigen Unternehmen solle der Bundestag die Bundesregierung auffordern, die EU-Richtlinie 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entsc…