Eine der wesentlichsten Änderungen im finalen Cannabis-Gesetz sieht die Erhöhung der legalen Besitzmengen für den Eigenanbau vor. Bislang durften Privatpersonen, die sich ihre Cannabis-Pflanzen selbst züchten, maximal 25 Gramm der Droge besitzen. Dieser Grenzwert wurde nun auf 50 Gramm verdoppelt. Strafbar machen sich Konsumenten erst ab 60 Gramm Cannabis im privaten und 30 Gramm im öffentlichen Raum. Wird man mit weniger erwischt, gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit.

Die Ampel will Bußgelder und Strafmaß „angemessen“ gestalten. Das bedeute konkret, den Maximalbetrag von Bußgeldern von 100.000 Euro auf 30.000 Euro zu senken. Auch im Straßenverkehr plant die Ampel Änderungen. Vorschläge zur Anpassung von THC-Grenzwerten beim Autofahren soll das Verkehrsministerium unter Minister Volker Wissing, bis Ende März bereitstellen.

Mit der Legalisierung setzt die Ampel ein Vorhaben aus dem gemeinsam beschlossenen Koalitionsvertrag um. Man reagiere damit auch auf Forderungen der Bevölkerung, für die sich „viele Menschen jahrzehntelang eingesetzt haben“. Die Teillegalisierung von Cannabis soll voraussichtlich Anfang April kommenden Jahres stattfinden. Ursprünglich war eine Freigabe noch 2023 geplant. Das Gesetz muss nun final im Bundestag verabschiedet werden.

https://www.merkur.de/politik/lockerungen-cannabis-gesetz-ampel-einigt-finalen-gesetzestext-zr-92699455.html

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