Am heutigen Tage wurden mehrere Antwortschreiben (6 Seiten) bezüglich der Ordnungswidrigkeitsanzeige (Sitzen auf einer Parkbank im Saarland/Saarbrücken am 13.04.2020) verschickt.
Besonders interessant ist, dass NUR in dem Anhörungsschreiben – 4 Monate nach dem angeblichen „Vergehen“ - an mich behauptet wird, ich hätte eine „grob ungehörige Handlung vorgenommen, die geeignet war, die Allgemeinheit zu belästigen, zu gefährden (!) und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.“. Dieser Passus findet sich in dem Anschreiben an den Herrn, den ich begleitete, nicht.
Es geht bei derartigem nicht nur um ‚mein Recht‘. Es geht dabei auch um EUER Recht, Euch frei bewegen, treffen oder versammeln zu dürfen, mit wem ihr möchtet, ohne dass der Staat Euch dies untersagt.
Es geht um die Rechte von uns ALLEN.
Hintergrund:
t.me/SandraGabriel269/1578