Ungeimpfte Pflegerin weigert sich Bußgeld zu zahlen - Gericht gibt ihr Recht
Eine wichtige Entscheidung für alle in der Pflege Tätigen, die standhaft geblieben sind. In insgesamt 803 Fällen hatte das Gesundheitsamt Karlsruhe Anzeigen wegen Verstoßes gegen die sog. "einrichtungsbezogenen Impfpflicht" erstattet. Nun landete ein erster Fall vor Gericht: Eine Pflegekraft hatte Einspruch gegen ihren Bußgeldbescheid eingelegt und erhielt Recht, sie muß nicht bezahlen. Die Pflegekraft habe die Befürchtung gehabt, daß sich eine Impfung negativ auf ihre Krankheiten auswirken würde. Dies sei der Grund, warum sich die Frau nicht impfen lassen wollte. Die Vorsitzende Richterin folgte dieser Argumentation.

https://www.focus.de/regional/karlsruhe/gesundheitsamt-erstattet-anzeige-ungeimpfte-pflegerin-weigert-sich-bussgeld-zu-zahlen-gericht-gibt-ihr-recht_id_184088875.html

Comments

Be the first to add a comment