Tempo-30-Abschnitte sind auf Hautpstraßen gemäß der Straßenverkehrsordnung nur mit einer sorgfältigen Begründung - wie etwa Luftreinhaltung, Lärmschutz oder Verkehrssicherheit - zulässig. Wenn die Luft sauberer wird, fällt ein Grund weg. Im Mai 2021 hat die Senatsverwaltung das Durchfahrtverbot auf vier Strecken wieder aufgehoben, weil dort die mittlere NO2-Belastung unter 30 Mikrogramm gesunken ist [externer Link Umweltsenatsverwaltung]. Sobald die qualitätsgeprüften Ergebnisse und Berechnung vorliegen, könnte die Grüne Umwelt- und Mobilitätsenatorin Bettina Jarasch dazu gezwungen sein, Autos wieder schneller fahren zu lassen.
Im zweiten Halbjahr 2022 will die Umweltsenatsverwaltung dazu einen Luftreinhalteplan vorlegen.
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/01/stickstoffdioxid-belastung-luftverschmutzung-diesel-no2.html@
https://t.me/PaulaPCay