💥Bitte nicht ohne rechtliche Beratung
💥 Ich kann nur noch einmal davor warnen, alleine einen Antrag nach § 1666 BGB zu stellen, ich habe heute schon zwei Beschlüsse gesehen einmal AG Miesbach und einmal AG Leipzig, die machen beide Andeutungen, dass sie meinen prüfen zu müssen, ob die Eltern geeignet sind ihre Kinder zu erziehen, weil sie diesen Antrag gestellt haben und sich gegen Maske usw. ausgesprochen haben, das hat mE auch schon wieder Methode, echt übel. Ich bin der Meinung jeder von Ihnen sollte sich mal den Art. 20 Abs. 4 GG anschauen und durchlesen, die Zeit ist gekommen.
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