"Ein Familienrichter des Amtsgerichts Weimar hatte im April bundesweit für Aufregung gesorgt, weil er die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen für rechtswidrig erklärte. Kritiker bezweifelten seine Zuständigkeit. Nun wurde sein Beschluss kassiert."
"Der Familienrichter habe keine Zuständigkeit für die ihm vorgelegte Frage gehabt, teilte das Oberlandesgericht (OLG) in einer Mitteilung am Mittwoch mit. Die gerichtliche Kontrolle staatlicher Anordnungen zum Corona-Schutz obliege «allein den Verwaltungsgerichten». Zuvor hatten mehrere Medien über die Entscheidung berichtet.
Das OLG hob den Beschluss des Familienrichters auf, ließ aber die Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls zu."
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