Verzögerungs- und Hinhaltetaktik: Richter entscheiden NICHT allgemein über 800-qm-Regel
Gerichte fällen Urteile über die 800-qm-Regel bei Einzelhändlern nicht für die Allgemeinheit. Das höchste bayerische Verwaltungsgericht "setzte die bayerische Version der Vorschrift wegen der Pandemie-Notlage 'ausnahmsweise' nicht außer Kraft". Die Richterschaft verschleppt und verzögert.